AVZ
AVZ könnte Anwaltliches Versorgungs-Zentrum bedeuten, steht hier
aber für die Kernbereiche meiner anwaltlichen Täigkeit, nämlich
A für Arzt- und Anwaltshaftungs-
sowie Arbeitsrecht;
V für Verwaltungs- (insbesondere
Beamten-, Schul- und
Hochschulrecht) und Verkehrsrecht;
Z für Zivilrecht (zB. Unfallregulierung
und
Forderungsbeitreibung).
In Rechtsgebieten, in denen ich Sie nicht beraten kann, werde ich Ihnen
nach Möglichkeit einen versierten Kollegen
empfehlen. Dafür kann ich auf verschiedene kollegiale Netzwerke
zugreifen.